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Eingliederungshilfe Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII
Diese verbindliche Form der Unterstützung kann, wenn gewünscht, beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden.
Die Inhalte der Eingliederungshilfe werden immer individuell vereinbart.
Mögliche Beispiele sind:
Nutzung aller offenen Angebote
Hilfen zur Alltagsbewältigung
Regelmäßige Einzelgespräche
Beratung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten
Ziele der Eingliederungshilfe sind:
Tagesstruktur
Erreichen oder Erhalt der psychischen Stabilität
Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft
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