Staake Frankenberger Plan

Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII

Diese verbindliche Form der Unterstützung kann, wenn gewünscht, beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden.

Die Inhalte der Eingliederungshilfe werden immer individuell vereinbart.

Mögliche Beispiele sind:

  • Nutzung aller offenen Angebote
  • Hilfen zur Alltagsbewältigung
  • Regelmäßige Einzelgespräche
  • Beratung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten
  • Ziele der Eingliederungshilfe sind:

  • Tagesstruktur
  • Erreichen oder Erhalt der psychischen Stabilität
  • Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft